GSE GREEN STREAM
ELITE GMBH
COMPLIANCE

Was wir tun — und was wir nicht behaupten

Eine Verfahrensbeschreibung. Sie enthält bewusst keine Garantien, weil ein Handelsunternehmen eine solche Garantie nicht redlich geben kann.

01

Sanktionen und Exportkontrolle

Vor Abschluss eines Geschäfts prüfen wir Geschäftspartner, deren wirtschaftliche Eigentümer, Schiffe und Bestimmungsländer gegen die Listen restriktiver Maßnahmen der Europäischen Union und der Vereinten Nationen und wenden die Fünfzig-Prozent-Regel zu Eigentum und Kontrolle an. Waren werden nach der Verordnung (EU) 2021/821 über Güter mit doppeltem Verwendungszweck eingestuft; Ausfuhrgenehmigungen werden erforderlichenfalls bei der zuständigen österreichischen Behörde nach dem Außenwirtschaftsgesetz 2011 eingeholt.

Wir behalten uns vor, Geschäfte aus Compliance-Gründen ohne Haftung abzulehnen oder zu stornieren.

Was die Prüfung umfasst

  • Firmenwortlaut, Registerdaten und Anschrift des Geschäftspartners
  • Wirtschaftliche Eigentümer sowie Eigentum oder Kontrolle über fünfzig Prozent
  • Bestimmungsland, Empfänger, Endverwender und angegebene Endverwendung
  • Schiff und Beförderer, soweit wir die Verschiffung steuern
  • Erneute Prüfung vor jedem neuen Vertrag, nicht nur einmalig bei Aufnahme
02

Rückverfolgbarkeit und Betrugsprävention

Zu jeder Sendung können wir den Lieferanten und den Abnehmer benennen und die verbindenden Dokumente vorlegen. Lieferanten werden vor der ersten Geschäftsbeziehung schriftlich qualifiziert. Menge und Qualität werden im Verladehafen durch ein unabhängiges Inspektionsunternehmen festgestellt. Die Unterlagen werden fünf Jahre aufbewahrt.

Wir vermischen, kennzeichnen oder deklarieren Waren nicht um. Lässt sich der Ursprung einer Ware nicht hinreichend dokumentieren, bieten wir sie nicht an.

03

Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit

Soweit wir Lebens- oder Futtermittel in Verkehr bringen, handeln wir als Lebensmittel- bzw. Futtermittelunternehmer und tragen die entsprechenden Pflichten: der Tätigkeit angemessene Eigenkontrollverfahren, Lieferantenüberprüfung sowie Rückverfolgbarkeit einen Schritt zurück und einen Schritt vor nach Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002.

04

Entwaldungsverordnung

Die Verordnung (EU) 2023/1115 gilt für Marktteilnehmer und Händler ab 30. Dezember 2026, nach ihrer Änderung durch die Verordnung (EU) 2025/2650. Sie erfasst Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz sowie daraus gewonnene Erzeugnisse. Getreide, Reis, Hülsenfrüchte und Trockenfrüchte fallen nicht in ihren Anwendungsbereich.

Wir bereiten uns darauf vor: Wir bestimmen, welche unserer Linien unter Anhang I fallen, richten die Entgegennahme und Erfassung von Referenznummern der Sorgfaltserklärungen vorgelagerter Marktteilnehmer ein und bauen die geforderten Lieferanten- und Kundenaufzeichnungen auf. Eine Konformität mit einer noch nicht anwendbaren Verordnung behaupten wir nicht.

05

Zertifizierungen und Registrierungen

Diese Tabelle wird veröffentlicht, damit sie überprüft werden kann. Wo der Status in Vorbereitung lautet, heißt das genau das: kein Zertifikat, keine Registriernummer und keine darauf gestützte Aussage.

PositionGrundlageStatus
FirmenbucheintragungFN 661754 v, LG LeobenAufrecht
Umsatzsteuer-IdentifikationATU82659605Aufrecht
GewerbeberechtigungGewerbeordnung 1994In Vorbereitung
Registrierung als LebensmittelunternehmerArt. 6 Abs. 2 VO (EG) 852/2004In Vorbereitung
Registrierung als FuttermittelunternehmerArt. 9 VO (EG) 183/2005In Vorbereitung
Registrierung PflanzengesundheitArt. 65 VO (EU) 2016/2031In Vorbereitung
TRACES-UnternehmerkontoVO (EU) 2017/625In Vorbereitung
Zertifikat freiwilliges System (Biokraftstoff-Einsatzstoffe)RL (EU) 2023/2413In Vorbereitung
WIE DIESE SEITE ZU LESEN IST

Jedes erlangte Zertifikat erscheint hier mit Aussteller, Nummer, Geltungsbereich und Ablaufdatum sowie einem Link zum öffentlichen Register des Ausstellers. Bis dahin bleibt diese Tabelle, wie sie ist. Wir veröffentlichen lieber eine leere Spalte als eine nicht überprüfbare Aussage.

Nennen Sie uns Ware, Bestimmungsland und Endverwendung.

Jede Anfrage wird geprüft, bevor ein Angebot ergeht. Das ist der erste Schritt, keine Formalität.

Angebot anfragen